Menschenrechts-Minimal-Statut
- Unantastbarkeit der Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Jede Politik, die Menschen abwertet, ausgrenzt oder ihre Würde verletzt, ist mit den Grundwerten unserer Demokratie unvereinbar. Im Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wurde dieses Prinzip verletzt. Der Wahlkampf wurde auf Kosten von Minderheiten geführt. Millionen Bundesbürger mit Migrationshintergrund, die seit Jahren und Generationen hier leben und arbeiten, wurden verunsichert und in Angst versetzt. Dies geschah, als eine demokratische Partei zusammen mit der populistischen AfD für einen Entschließungsantrag und ein Gesetz zur Zuzugsbegrenzung stimmten. Ein derartiger Tabubruch darf sich nicht wiederholen. - Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung
Der demokratische Rechtsstaat basiert auf einer unabhängigen Justiz, parlamentarischer Gesetzgebung und einer Exekutive, die sich an Recht und Gesetz hält. Diese Prinzipien dürfen durch keine politische Maßnahme ausgehöhlt oder relativiert werden. Wenn eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, gegen die rechtsstaatlichen Einrichtungen agitiert, müssen rechtliche Konsequenzen folgen. Die unabhängige Justiz muss aktiv eingreifen, sobald Verstöße gegen die demokratische Grundordnung stattfinden. Sie hätte auch den Entschließungsantrag und das Zuzugsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen und entsprechend handeln müssen, zumal es laute Proteste gab und rechtliche Bedenken von Verfassungsschützern zu hören waren. - Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit
Die freie Meinungsäußerung, eine unabhängige Presse sowie das Recht auf friedliche Versammlung sind elementare Bestandteile einer funktionierenden Demokratie. Einschränkungen dieser Grundrechte dürfen nur unter strengen rechtsstaatlichen Maßgaben erfolgen. Wird die Meinungsfreiheit jedoch gezielt genutzt, um Unwahrheiten zu verbreiten, so wird dieses Grundrecht missbraucht und der Demokratie Schaden zugefügt. Die wiederholte Verbreitung von Falschinformationen muss strafrechtliche Konsequenzen haben. Ebenso müssen Versammlungen, auf denen verfassungsfeindliche Parolen geäußert werden, konsequent überwacht und Verstöße geahndet werden. - Gleichheit vor dem Gesetz und Antidiskriminierung
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale wird entschieden entgegengetreten. Die AfD kündigt in ihrem Programm an, Maßnahmen wie die Remigration, das Verbot des Genderns und die Einschränkung von Rechten für queere und transsexuelle Menschen durchzusetzen. Solche Pläne stehen im Widerspruch zur Gleichheit aller vor dem Gesetz und müssen konsequent als verfassungswidrig staatlicherseits bekämpft werden. - Schutz von Minderheiten
Der Schutz von Minderheiten ist ein Kernanliegen der demokratischen Gesellschaft. Politische Entscheidungen müssen die Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigen und dürfen nicht zu Marginalisierung oder Entrechtung führen. Der Staat darf sich nicht auf ehrenamtliche Initiativen verlassen, sondern muss selbst aktiv Maßnahmen zum Schutz von Minderheiten ergreifen. - Soziale Teilhabe und Chancengleichheit
Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, Bildung und eine menschenwürdige Existenz. Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, die Chancengleichheit fördern und soziale Spaltung verhindern. Viele seit 2015 zugewanderte Flüchtlinge haben bis heute keinen gleichberechtigten Zugang zu Arbeit und sozialer Sicherheit. Die Teilhabe von Flüchtlingen am sozialen Leben ist viel zu sehr von Ehrenamt und Freiwilligkeit abhängig. Der Staat macht hier zu wenig und muss langfristige Konzepte für die Integration von Einwanderern schaffen. - Internationale Menschenrechtsverpflichtungen
Deutschland steht zu seinen internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Menschenrechtscharta. Die Ablehnung von Menschenrechtsverträgen oder die Relativierung internationaler Menschenrechtsstandards ist mit dem demokratischen Konsens unvereinbar. - Demokratische Streitkultur und Verantwortung der Parteien
Politischer Wettbewerb darf nicht zur systematischen Diffamierung politischer Gegner oder zur Untergrabung demokratischer Institutionen führen. Ein respektvoller, faktenbasierter Diskurs ist Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie.
Die Kleinen Anfrage der Unionsfraktionen im Bundestag „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ zeigt die Defizite an demokratischer Streitkultur auf. Es ist erschreckend, wie leichtsinnig und verantwortungslos Strukturen attackiert werden, die unsere Demokratie stützen, stärken und verteidigen und dies mehr auf ehrenamtlicher Basis besorgter Bürger als auf der Basis finanzieller Zuwendung durch den Staat